Denkmalpflege der DDR
Im Gespräch mit der Musikwissenschaftlerin, Kunsthistorikern und Denkmalpflegerin Prof. Dr. Sigrid Brandt.
Prof. Dr. Sigrid Brandt kam 1993 über eine flächendeckende Neuerfassung von Denkmalen in der ehemaligen DDR zur Denkmalpflege. 2003 erschien ihre Dissertationsschrift „Geschichte der Denkmalpflege in der SBZ/DDR“.
Laut Landesdenkmalamt Mecklenburg-Vorpommern taucht die Gerhart-Hauptmann-Gedächtnisstätte, wie sie damals hieß, erstmals im Januar 1962 in der Liste der Baudenkmale des Kreises Rügen auf. Im Jahr 1976 findet sich die Eintragung des Gerhart-Hauptmann-Hauses in der Bezirksdenkmalliste des Bezirkes Rostock vom 12. März 1976 wieder.
Ein Jahr später, 1977, ist es mit dem Wortlaut „Gerhart-Hauptmann-Gedächtnisstätte ‚Villa Seedorn‘ und Grab Gerhart Hauptmanns auf dem Friedhof“ in einer Aufstellung von Denkmalen für die zentrale Denkmalliste der DDR zu finden. Diese Liste wurde im Gesetzblatt der DDR vom 5. Oktober 1979 (Sonderdruck 1017) veröffentlicht.
Im Zuge der Überarbeitung der Denkmallisten nach 1990 wurde das Haus in die Denkmalliste des Landkreises Rügen (heute Landkreis Vorpommern-Rügen) übernommen, in der die Gründe für die Auszeichnung des Gerhart-Hauptmann-Hauses in Kloster auf Hiddensee wie folgt dargelegt werden:
Es handelt sich um das einzige im originalen Zustand erhaltene Haus Hauptmanns. Außerdem sind die originale Ausstattung und Einrichtung des Hauses überliefert, sodass das Gebäude einen hohen authentischen Zeugniswert für die Arbeits- und Lebensverhältnisse dieses bedeutenden deutschen Literaten besitzt. Es ist deshalb aus (kultur-)geschichtlichen Gründen denkmalwert und die Erhaltung und sinnvolle Nutzung liegen im öffentlichen Interesse. (Quelle: Landesdenkmalamt Mecklenburg Vorpommern)
Wie war die Denkmalpflege in der DDR organisiert?
Der grundsätzliche Unterschied zwischen der Denkmalpflege heute und der DDR ist tatsächlich die zentralstaatliche Organisation.
Für die Denkmalpflege gab es in der DDR drei juristische Grundlagen: Die zwei Verordnungen von 1952 und 1961 und dann das Denkmalpflegegesetz von 1975. Mit der ersten Verordnung zur Erhaltung und Pflege der nationalen Kulturdenkmale wurde die Erfassung der Denkmale den damals noch bestehenden Landesämtern übertragen. Kurz nach Erlass dieser Verordnung wurde jedoch die föderalistische Länderstruktur zugunsten der 14 neu errichteten Bezirke aufgelöst. Damit fiel eine politische Autonomie der Länder weg: Die Kreise unterlagen den Bezirken und die Bezirke der Republik. Die Führung einer Denkmalliste oblag dann den Bezirken und Kreisen. Das blieb auch 1961 und 1975 so.
Mit der zweiten Verordnung über die Pflege und den Schutz der Denkmale von 1961 war dann eine Liste mit 32 Positionen von Denkmalen besonderer nationaler Bedeutung und von internationalem besonderen Kunstwert verbunden. Die Verantwortung für diese 32 Denkmale lag beim Ministerium für Kultur.
Die offizielle Kategorisierung der Denkmale per Gesetz in eine zentrale Denkmalliste, Bezirks- und Kreislisten wurde erst 1975 mit dem Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik –Denkmalpflegegesetz eingeführt.
Man wollte damit die Verantwortung für die Denkmale auf breite Schultern verteilen, sodass sich die Kreise, Bezirke und das Ministerium für Kultur für die Denkmale verantwortlich fühlten. Das konnte in Praxis aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden, aber – und hier beziehe ich mich auch auf Peter Goralczyk (Architekt und Denkmalpfleger und von 1987 bis 1990 Generalkonservator des Instituts für Denkmalpflege in der DDR) – die Kategorisierung in eine zentrale sowie Bezirks- und Kreislisten hat die Denkmalpflege auch nicht behindert, das heißt, in welcher Kategorie die Denkmale aufgeführt waren, entschied nicht über deren Erhaltung. Diese war von den ganz konkreten finanziellen und kapazitativen Voraussetzungen abhängig.
Die Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger im Institut für Denkmalpflege in der DDR – und in den Außenstellen – hatten großes Interesse, die Denkmale auf die zentrale Liste zu bekommen, weil sie so an das kulturelle Selbstverständnis der gesamten DDR appellieren und den Erhalt stärker einfordern konnten.
Mit der Kategorisierung als Denkmal von besonderer nationaler Bedeutung war keine unmittelbare finanzielle Unterstützung verbunden. Eine Eintragung in die zentrale Liste begünstigte jedoch Finanzierungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmöglichkeiten. Die Mittel mussten dann zum Teil sehr mühsam eingeworben werden.
Wie lässt sich der Gestaltungsspielraum von Denkmalpflegerinnen und Denkmalpflegern in der DDR beschreiben? Gab es ein Interesse oder Bewusstsein vonseiten der Öffentlichkeit für die Denkmalpflege?
In den 1970er Jahren lässt sich in der Tagespresse und den Wochenzeitschriften – das ist auch ein gesamteuropäisches Phänomen – eine Zunahme von Denkmalpflege-Themen konstatieren, was unter anderem auf das Europäische Denkmalschutzjahr 1975 zurückzuführen ist. Die europaweite Initiative beförderte die Aufmerksamkeit für die Bauten des 19. Jahrhunderts, der 1930er Jahre – also des nationalsozialistischen Erbes – und für die Altstädte.
1969 war die DDR zudem in den internationalen Denkmalrat ICOMOS aufgenommen worden. Dies war eine Initiative der Italiener und Belgier, namentlich von Piero Gazzola und Raymond Lemaire. Die DDR war zu dieser Zeit weder UNO- noch UNESCO-Mitglied und nur Mitgliedstaaten konnten ICOMOS beitreten. Erst 1972 wurde die DDR in die UNESCO und 1973 dann auch in die UNO aufgenommen. Mit dem Grundlagenvertrag von 1972 hatte sich auch die Wertschätzung auf deutsch-deutscher Ebene verbessert. Man ging Anfang 1970er davon aus, dass es eine friedliche Koexistenz zwischen den beiden großen politischen Systemen geben könnte. In der DDR kommt der Denkmalpflege schließlich auch der Machtwechsel von Walter Ulbricht zu Erich Honecker, der ab 1976 Staatsratsvorsitzender wird, zugute.
Das alles spielt der Denkmalpflege in der DDR in die Hände und schlägt sich in der Tagespresse und in der Sichtbarkeit denkmalpflegerischer Themen nieder. Ende 1970er und Anfang der 1980er Jahre entwickelt sich langsam auch ein Bewusstsein für den Altbau als Alternative zur Platte. Grundsätzlich ist man in 1980er Jahren aber immer noch von der Idee des Ersatzneubaus geprägt.
Wie wurde Denkmalpflege in der DDR in der Praxis organisiert?
Viel Engagement kam vonseiten der Kirche, des Kulturbundes oder aber auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst. Man versuchte, mit geringsten Mitteln die Gebäude instand zu halten und zum Beispiel einen Schaden im Dach zu beheben. Das ist auf einer breiten – wenn auch oft nicht ausreichenden – öffentlichen Basis passiert.
Wenn denkmalpflegerische Maßnahmen in größeren Umfang begonnen wurden, dann über die Baukapazitäten und die finanziellen Mittel von den Kreisen, Bezirken und dem Ministerium und mit der Beratung, Unterstützung und fachlichen Betreuung vom Institut für Denkmalpflege und deren Außenstellen. Vor diesem Hintergrund wurde kunsthistorische und restauratorische Forschung betrieben, Spezialisten konnten zurate gezogen werden.
Für große Denkmale von nationaler Bedeutung wie zum Beispiel für Sanssouci in Potsdam, den Dresdner Zwinger oder den Magdeburger Dom wurden natürlich Mittel bereitgestellt und Spezialisten – Architekten, Kunsthistoriker, Restauratoren, Statiker – eingesetzt.
Eine große Zahl an Schlössern und Herrenhäusern konnte nicht denkmalpflegerisch erhalten werden. Viele dieser Gebäude wurden jedoch als Schulen, Jugendzentren oder Kindergärten umgenutzt, was letztendlich auch dazu beigetragen hat, ihren Bestand zu sichern. Hans Nadler wies darauf hin, dass vielen dieser Gebäude nach der Wende erneut der Verfall drohte, weil die Nutzungen dann oftmals hinfällig wurden.
In der Zeitschrift „Architektur der DDR“ kann man nachlesen, dass Gründerzeitbauten in den 1970er Jahren mit industriellen und seriellen Methoden saniert werden sollten. Sie standen jedoch erst in den 1980er Jahren wirklich im Fokus der Denkmalpflege und sind nach der Wende aufwendig und denkmalgerecht saniert worden.
Wie ist die Denkmalpflege in der DDR mit Verlusten, insbesondere von Inventar umgegangen?
Alle Konservatorinnen und Konservatoren, Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger – und auch in der DDR hat man das vertreten – wissen, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege einer pluralistischen Herangehensweise und verschiedener Methoden bedürfen: Konservierung, Sanierung, Instandhaltung, Instandsetzung, Wiederherstellung, Rekonstruktion und Neubauen.
Der erste Generalkonservator der DDR (1961–1986) Ludwig Deiters betonte, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege ein einzigartiger Aushandlungsprozess ist und von städtebaulichen Faktoren, von der Bedeutung des Bauwerkes, von den Finanzierungsmöglichkeiten und auch den Bauherrn sowie von der Nutzung bedingt wird.
Es gibt grundsätzlich unterschiedliche denkmalpflegerische Standpunkte: Einige Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger empfehlen, die Innenräume leer zu lassen, wenn die originalen, authentischen Objekte fehlen. In der DDR wurde gerade an Orten wie in Museen oft versucht, historische Ausstattungstücke zu ersetzen – auch wenn sie dann nicht ursächlich mit dem Haus zusammenhängen. Es war in diesem Fall wichtiger, Innenräume verständlich und erlebbar zu machen. Ludwig Deiters hat neben dem Wert als historisches Zeugnis und dem kulturpolitischen Faktor den emotionalen Wert von Denkmalen betont.
An einem historischen Ort zu sein, sich einfühlen zu können und die Qualität zu spüren, rechtfertigt dann auch nicht originale Ausstattungsstücke. Diese Herangehensweise kann auf verschiedene Art und Weise durch Beschriftungen, Erläuterungen o. ä. kommentiert werden, um deutlich zu machen, dass ein Denkmal keine homogene Sache ist und tatsächlich aus vielen Schichten besteht.
Welche Formen der Denkmalvermittlung waren in der DDR nutzbar?
Denkmalpfleger wie Ludwig Deiters, Hans Nadler und Peter Goralczyk haben in DDR immer wieder eingefordert, Denkmalpflege auf eine breite Basis zu stellen. Das ist Denkmalpflege-Vermittlung in dem Sinne, dass die Öffentlichkeit – also nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner – sondern auch Handwerkerinnen und Handwerker und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter für das Thema sensibilisiert werden. Das war und ist bis heute mit viel Überzeugungsarbeit verbunden. Durch die Jahre fiel diese natürlich unterschiedlich aus: In den ausgesprochen kirchenfeindlichen 1950er Jahren musste anders argumentiert werden als in den 1960er und 1970er Jahren, als Sakralbauten zunehmend weniger verdächtig erschienen.
Über den Kulturbund gab es Publikationsmöglichkeiten. Wichtige Publikationen waren „Denkmalpflege in unserer Zeit“ von 1961, „Denkmale der Geschichte und Kultur“ von 1974 vom zentralen Institut für Denkmalpflege oder die sogenannten „Topographien“ – diese wurden in Anlehnung an die bundesdeutsche Reihe der Denkmaltopographien als „Bau- und Kunstdenkmale in der DDR“ in den 1980er Jahren veröffentlicht. Darüber hinaus wurden Arbeitsberichte veröffentlicht. Das alles waren wissenschaftliche Publikationen, die eine Fachöffentlichkeit, aber auch die interessierte Öffentlichkeit ansprechen sollten. Bis in die 1970er Jahre waren die Publikationsmöglichkeiten insgesamt jedoch vergleichsweise beschränkt.
Was geschah mit den Denkmalen von den DDR-Listen nach 1989? Einige Denkmale sollten einer Umdeutung unterzogen werden. Welche Denkmale betraf dies und wer war dafür verantwortlich?
1995 wurde das neue Denkmalschutzgesetz in Berlin erlassen. Bestehende Denkmale der DDR, die den nun geltenden Kriterien – historische, künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung – entsprachen, konnten übernommen werden. Dies geschah in den meisten Fällen. Einige Denkmale wurden in ihrer inhaltlichen Schwerpunktsetzung verschoben. Eine besondere Kategorie der Denkmale der DDR waren zum Beispiel die Denkmale der Arbeiterbewegung wie die Denkmale zur Erinnerung an die sozialdemokratischen Arbeiterbewegungen in den 1870er Jahren in Gotha oder Eisenach oder die Denkmale der Märzrevolution 1848/49 und der Novemberrevolution 1918/19.
Bauten wie das Preußische Abgeordnetenhaus waren nicht wegen ihrer architekturhistorischen Bedeutung in die Denkmalliste aufgenommen worden, sondern weil sie mit historischen und politischen Ereignissen verknüpft wurden. Diese historische Bedeutung ist bei der Übernahme nicht verschwunden, war nach 1995 aber nicht mehr der Hauptgrund für ihre Eintragung in die Denkmalliste. Die inhaltliche und fachliche Beurteilung und Neubegründung dieser Denkmalgattung ist in der Regel von den Landesdenkmalämtern übernommen worden und wurde nicht politisch oktroyiert. Im Gegenteil: In Berlin setzte der Senat nach dem umstrittenen Abriss des Lenin-Denkmals eine Fach-Kommission ein, die Empfehlungen zum Umgang mit politisch und ideologisch belasteten Denkmalen der DDR erarbeiten sollte.
Neue Lesarten von Denkmalen sind nicht nur von Denkmalpflegerinnen und Denkmalpflegern initiierte Vorgänge, sondern Teil der gesellschaftlichen Diskussionen. Diese entzündeten sich vor allem an Denkmalen mit neuer aktueller politischer Bedeutung wie der Neuen Wache von Karl Friedrich Schinkel in Berlin, die zu einer gesamtdeutschen Erinnerungsstätte, der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, umgestaltet werden sollte.
In der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes Berlins weist heute ein Klammern gesetztes „D“ darauf hin, wenn Objekte aus den früheren Denkmallisten Ost- und Westberlins übernommen wurden. Alle anderen Denkmale sind Ergebnis der umfangreichen Inventarisationsarbeiten, die zu Beginn der 1990er Jahre auf den Weg gebracht wurden. Zahlreiche Industrieanlagen, Gesamtanlagen und Gründerzeitensembles wurden in dieser Zeit überhaupt erstmals flächendeckend als denkmalwert wahrgenommen.
Die Kennzeichnung der Denkmale von den DDR-Denkmallisten gibt dem einen oder anderen Denkmal sicher außerdem mindestens noch eine weitere Bedeutungsebene über die jeweiligen Einschreibekriterien hinzu. Inwiefern kann und sollte die Denkmalpflege der DDR selbst auch Teil der Geschichte eines Denkmals bleiben?
Auch das ist eine Aushandlungsprozess. Die Historische Kommission zu Berlin hat gerade eine Tagung zum Friedhof der Märzgefallenen durchgeführt, auf der es um die Erinnerungskultur zu den Revolutionen von 1848 und von 1918 in der DDR-Geschichtsschreibung und in der DDR-Denkmalpflege ging. Die Tagung warb dafür, die Spuren der DDR nicht zu beseitigen, sondern als eine Schicht der Denkmale zu erhalten.
Im früheren Staatsratsgebäude in Berlin kann man ein denkmalpflegerisches Konzept bestaunen, das beides ermöglicht: den Erhalt nicht nur des Baus, sondern wesentlicher Teile der Ausstattung und die Anpassung an die neue Nutzung. In den Dessauer Meisterhäusern, ein ganz anders gelagerter Fall, hat man sich zum Beispiel dazu entschlossen, die Heizkörper aus der DDR zu belassen. Wie man im Einzelnen entscheidet, ist dabei insgesamt nicht nur eine Frage der Konservierung der unterschiedlichen Schichten, sondern auch eine Frage der Integrität des gesamten Denkmals.
Prof. Dr. Sigrid Brandt
ist Musikwissenschaftlerin und Kunsthistorikern und kam 1993 über eine flächendeckende Neuerfassung von Denkmalen in der ehemaligen DDR zur Denkmalpflege. 2003 erschien ihre Dissertationsschrift „Geschichte der Denkmalpflege in der SBZ/DDR“.
Seit 2008 ist Sigrid Brandt an der Paris-Lodron-Universität Salzburg.
Von 2012 bis 2021 war sie die Generalsekretärin / Vizepräsidentin des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS e.V.
Beitrag: Panatom